Bundesteilhabegesetz BTHG
Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten.
"Durch das Bundesteilhabegesetz werden die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben, der Teilhabe an Bildung und der Sozialen Teilhabe verbessert."
"Bessere Teilhabe am Arbeitsleben wurde für Menschen mit Behinderungen durch die Zulassung anderer Leistungsanbieter und die Einführung des Budgets für Arbeit sowie des Budgets für Ausbildung ermöglicht. Jeder Mensch mit Behinderungen soll entsprechend seines individuellen Leistungsvermögens durch passgenaue Leistungen und Förderung die für ihn größtmögliche Teilhabe am Arbeitsleben erreichen." Mehr erfahren
Quelle: www.bmas.de