Gemeinschaftsstiftung

 

Homepage  Dorfgemeinschaft Hermannsberg

Engagement für

die Camphill Dorfgemeinschaft Hermannsberg

die Camphill Werkstätten Hermannsberg

88633 Heiligenberg

Ein Kurzportrait

Die Camphill Dorfgemeinschaft Hermannsberg

ist eine Einrichtung der international tätigen Camphill­bewegung zur Förderung erwachsener Menschen mit Behinderungen. Sie ist eine Le­bens­gemeinschaft, in der über 100 Betreute in familiä­ren Hausgemein­schaften gemein­sam mit den Mitar­beitern und deren Familien leben. Sie alle verbindet ein Schick­salsbogen, der ‑ geprägt vom Respekt vor der Autonomie und Würde des Men­schen – Integration in hohem Maße ermöglicht und bewirkt.

Zur Dorfgemeinschaft gehören die Camphill Werkstät­ten Hermannsberg, in der die behinderten Erwachse­nen ihre Arbeit als sinnvollen Beitrag zur Gestaltung des sozi­alen und kulturellen Lebens ein­bringen.

Seit Anfang 2004 gibt es nun auch die Gemein­schaftsstif­tung Hermannsberg, eine rechtsfähige, ausschließlich mildtätigen Zwecken gewidmete Stif­tung privaten Rechts.

Gegründet und verwaltet von Angehörigen der auf dem Hermannsberg lebenden und arbeitenden Betreuten verfolgt die Stiftung das Ziel,

-          Kapital zu sammeln und dauerhaft anzulegen, um

-          mit den Erträgen das Leben der behinderten Men­schen und ihren Lebensort so abzusichern, dass sie in Würde bis an ihr Lebensende hier bleiben können.

Warum diese Stiftung?

· In einer Zeit, in der sich die staatlichen Sozialsysteme vor gravierende Probleme gestellt sehen, in der die sozi­ale Absicherung und damit auch die Würde behinder­ter Menschen ernsthaft bedroht ist, sind Lebensorte wie der Hermannsberg ohne private Unterstützung und persönli­ches Engagement in ihrer Existenz gefährdet.

· Die Stiftung hilft dem Hermannsberg helfen. Ihr gemein­nütziger sozialer Unterstüt­zungs- und Förderzweck ist in der Satzung unveränderlich festgeschrieben und wird auch dauerhaft verwirklicht, weil das Stiftungsvermögen unantastbar angelegt ist.

· Der Staat honoriert Zuwendungen an die Stiftung – sie ist als mildtätig anerkannt – durch besondere Steuerver­günstigungen. So ist u.a.

 

- neben dem Abzug von bis zu 10 % des Gesamt­be­trags der Einkünfte ein erwei­terter Sonder­ausga­benabzug bis zu 20.450 € möglich und

- für Leistungen in das Stiftungsvermögen (hier noch bis zum 2. April 2005) ein zusätzlicher Ab­zug bis zu 307.000 € vor­gesehen.

 

 

· Die Stiftung ist steuerbefreit; sie darf – ohne Verlust ihrer Gemeinnützigkeit – mit einem Teil der Stiftungserträge auch den Stifter und seinen nächsten Angehörigen ange­messen unterhalten. Der Stifter kann eine entsprechende Verpflichtung der Stiftung durch Zustiftungsauflage oder vertragliche Vereinbarung absichern.

 

Stiftungszweck im Einzelnen ist die Unterstüt­zung und Förderung von Menschen mit Behin­de­rungen,

- die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer an­gewiesen sind und

- der Camphill Dorfgemeinschaft Hermannsberg oder den Camphill Werkstätten Hermannsberg angehören, bzw. angehörten.

Dieser Zweck wird von der Stiftung insbeson­dere verwirklicht durch

- Unterstützung der sozialtherapeutischen Ar­beit der Dorfgemeinschaft und der Werkstätten;

- Bereitstellung von Mitteln zur Schaffung, Er­hal­tung und Verbesserung geeigneter und an­ge­messener Wohn-, Pflege-, Arbeits- und Lebens­möglichkeiten für die Mitglieder der Dorfgemein­schaft und der Werkstätten, einschließlich der Er­probung neuer Modelle;

- Gewährung von Hilfen zur Sicherstellung ei­ner angemessenen medizinischen Versorgung;

- Förderung der individuellen wie auch der ge­mein­schaftlichen sozialen und kulturellen Be­lange der Mitglieder der Dorfgemeinschaft oder der Werk­stätten;

- Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Übernahme von Testamentsvollstreckungen und der Verwaltung von Treuhandvermögen.

 

Sie können helfen

Wenn Sie zu den Zielen der Stiftung beitragen möch­ten, haben Sie u.a. folgende Möglichkeiten:

· zu Lebzeiten durch eine steuerlich absetzbare Spende oder Zustiftung zum Vermö­gensstock (in Geld, Immobilien oder sonstigen Sachwerten).

· durch Testament oder Erbvertrag, in dem Sie (schenkungs- und erbschaftssteuer­frei) die Stiftung

-          zum (Allein-)Erben,

-          zum Miterben neben anderen Erben,

-          zum Nacherben (etwa nach Ihrem zum Vorerben bestimmten behinderten Kind)

einsetzen, oder die Stiftung

-          mit einer Zuwendung durch ein vom Erben zu erfül­lendes Vermächtnis (oder Auflage) beden­ken

· durch Errichtung einer eigenen – unselbständigen – (Namens-)Stiftung, die Sie über einen Treuhandvertrag der Gemeinschaftsstiftung Hermannsberg angliedern und von ihr verwalten lassen

· indem Sie die Stiftung als Testamentsvollstreckerin einsetzen.

Nicht alle Möglichkeiten können hier angesprochen werden. Fragen Sie uns, wir ge­ben gern weitere Auskünfte.

 

Die Gemeinschaftsstiftung Hermannsberg

ist mit Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 2. April 2004 als rechtsfä­hig anerkannt worden. Ihr angegliedert ist seit dem 1. Juli 2004 eine unselbstän­dige Stiftung, die treuhänderisch verwaltet wird.

 

Vorstand:

Wolfgang Matthias, Dipl.-Volkswirt

Christoph Regensburger, Dipl.-Ing. Architekt

Reinhard Schabbon, Oberstudienrat

 

Kuratorium:

Franz Adam, Bundesbankdirektor; Jürgen Buchholtz, Rechtsanwalt; Thomas Fluhr, Rechtsanwalt; Cristiane Regensburger, wiss. Mitarbeiterin; Bernd Wort­mann, Präsident des Verwaltungsgerichts; Ulrich Bosse, Apo­theker; Josef Wachter, Bankkaufmann.

 

Geschäftsstelle:

Christoph Regensburger

Hauptstraße 43,

88699 Frickingen/Altheim

Tel.: 07554/989485

Fax: 07554/989489

 

Bankverbindung:

Sparkasse Salem-Heiligenberg

BLZ: 690 517 25

Konto: 2016772

 

Weitere Informationen:

Bernd Wortmann

Tel.: 05223/760476

        0571/8886-406

Fax: 0571/8886-400

 

Stand: Juli 2004