Homepage Dorfgemeinschaft Hermannsberg
Engagement für
die Camphill Dorfgemeinschaft Hermannsberg
die Camphill Werkstätten Hermannsberg
88633 Heiligenberg
ist eine Einrichtung der international tätigen Camphillbewegung zur Förderung erwachsener Menschen mit Behinderungen. Sie ist eine Lebensgemeinschaft, in der über 100 Betreute in familiären Hausgemeinschaften gemeinsam mit den Mitarbeitern und deren Familien leben. Sie alle verbindet ein Schicksalsbogen, der ‑ geprägt vom Respekt vor der Autonomie und Würde des Menschen – Integration in hohem Maße ermöglicht und bewirkt.
Zur Dorfgemeinschaft gehören die Camphill Werkstätten Hermannsberg, in der die behinderten Erwachsenen ihre Arbeit als sinnvollen Beitrag zur Gestaltung des sozialen und kulturellen Lebens einbringen.
Seit Anfang 2004 gibt es nun auch die Gemeinschaftsstiftung Hermannsberg, eine rechtsfähige, ausschließlich mildtätigen Zwecken gewidmete Stiftung privaten Rechts.
Gegründet und verwaltet von Angehörigen der auf dem Hermannsberg lebenden und arbeitenden Betreuten verfolgt die Stiftung das Ziel,
- Kapital zu sammeln und dauerhaft anzulegen, um
- mit den Erträgen das Leben der behinderten Menschen und ihren Lebensort so abzusichern, dass sie in Würde bis an ihr Lebensende hier bleiben können.
· In einer Zeit, in der sich die staatlichen Sozialsysteme vor gravierende Probleme gestellt sehen, in der die soziale Absicherung und damit auch die Würde behinderter Menschen ernsthaft bedroht ist, sind Lebensorte wie der Hermannsberg ohne private Unterstützung und persönliches Engagement in ihrer Existenz gefährdet.
· Die Stiftung hilft dem Hermannsberg helfen. Ihr gemeinnütziger sozialer Unterstützungs- und Förderzweck ist in der Satzung unveränderlich festgeschrieben und wird auch dauerhaft verwirklicht, weil das Stiftungsvermögen unantastbar angelegt ist.
· Der Staat honoriert Zuwendungen an die Stiftung – sie ist als mildtätig anerkannt – durch besondere Steuervergünstigungen. So ist u.a.
- neben dem Abzug von bis zu 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte ein erweiterter Sonderausgabenabzug bis zu 20.450 € möglich und
- für Leistungen in das Stiftungsvermögen (hier noch bis zum 2. April 2005) ein zusätzlicher Abzug bis zu 307.000 € vorgesehen.
· Die Stiftung ist steuerbefreit; sie darf – ohne Verlust ihrer Gemeinnützigkeit – mit einem Teil der Stiftungserträge auch den Stifter und seinen nächsten Angehörigen angemessen unterhalten. Der Stifter kann eine entsprechende Verpflichtung der Stiftung durch Zustiftungsauflage oder vertragliche Vereinbarung absichern.
Stiftungszweck im Einzelnen ist die Unterstützung und Förderung von Menschen mit Behinderungen,
- die in Folge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind und
- der Camphill Dorfgemeinschaft Hermannsberg oder den Camphill Werkstätten Hermannsberg angehören, bzw. angehörten.
Dieser Zweck wird von der Stiftung insbesondere verwirklicht durch
- Unterstützung der sozialtherapeutischen Arbeit der Dorfgemeinschaft und der Werkstätten;
- Bereitstellung von Mitteln zur Schaffung, Erhaltung und Verbesserung geeigneter und angemessener Wohn-, Pflege-, Arbeits- und Lebensmöglichkeiten für die Mitglieder der Dorfgemeinschaft und der Werkstätten, einschließlich der Erprobung neuer Modelle;
- Gewährung von Hilfen zur Sicherstellung einer angemessenen medizinischen Versorgung;
- Förderung der individuellen wie auch der gemeinschaftlichen sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder der Dorfgemeinschaft oder der Werkstätten;
- Erbringung von Dienstleistungen einschließlich der Übernahme von Testamentsvollstreckungen und der Verwaltung von Treuhandvermögen.